Kreistagssitzung 14.06.2016: Antrag der AfD, 06/16

Antrag der AfD-Fraktion zu römisch III. /KT-Sitzung 14.06.2016
„Charta des Willkommens“

Der Kreistag möge beschliessen:

1) Der Rheingau-Taunus-Kreis soll der Charta des Willkommens nicht beitreten.

2) Darüber hinaus hat der Landrat alle weiteren kommunale Organe des Kreises im Rahmen seiner Aufsichtspflicht gem. §55 HKO darauf hinzuweisen, dass ein Beitritt zur Charta des Willkommens aufgrund der Rechtswidrigkeit -die in untenstehender Begründung erläutert wird- nicht statthaft ist aufgrund der darin getroffenen bundespolitischen, aber nicht kommunalpolitischen Aussagen.

3) In diesem Sinne soll der Landrat der Gemeinde Hünstetten, die durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2015 der bekannten „Charta des Willkommens“ beigetreten ist, diesen Beitritt untersagen.

Begründung:

Die Charta des Willkommens enthält die buchstäbliche Bekundung „Deutschland ist Einwanderungsland!“ Dieses festzustellen, oder durch einen Beitritt zu bekräftigen, kommt kommunalen Amts- und Mandatsträgern aber schlechterdings nicht zu. Die Entscheidung kann wirksam nur durch den Bundestag in einem formellen Gesetz getroffen werden, das es bis heute nicht gibt.

Wenn nun Organe auf kommunaler Ebene, durch einen Beitritt zu der Charta, ein solches Bekenntnis ohne juristische Grundlage als für sich handlungsleitend definieren, muss sichergestellt werden, dass das Verhalten, das sie sich damit selbst verordnen, nicht im Widerspruch zu den eigenen gesetzlichen Verpflichtungen steht.

Die gesetzlichen Verpflichtungen der Gebietskörperschaften sind aber die Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der (bestehenden!) Gesetze, somit also die vorübergehende, sichere Unterbringung von Flüchtlingen vor Krieg und Bürgerkrieg sowie von nicht abgelehnten Asylbewerbern, nicht aber die Integration von Menschen, die ohne Aufenthaltstitel zu uns gekommen sind, und schon gar nicht die „Anwerbung ausländischer Fachkräfte“ aus Herkunftsländern, in denen (angeblich) ein Fachkräfteüberschuss besteht (Punkt 11 der „Charta des Willkommens“, sinngemäß)

Darüber hinaus ist AfD-Fraktion im Rheingau-Taunus-Kreis gegen die Charta des Willkommens, nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus politischen Gründen. Diese werden wir in der Debatte zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten in der kommenden Sitzung des Kreistags darlegen.

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.