Rheinbrücke Geisenheim, Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion zu TOP III.15 /Kreistagssitzung 11.07.2016

Ergänzungsantrag der AfD-Fraktion zu TOP III.15 /Kreistagssitzung 11.07.2016

Der Kreistag möge in Ergänzung zum vorgelegten Antrag der CDU/FDP/FWG beschließen:

„Die Machbarkeitsstudie soll neben der eigentlichen Umsetzung des Vorhabens auch Antworten auf Sekundärproblematiken mit beinhalten:

1. Welche Auswirkungen hat das geplante Vorhaben auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur im Rheingau, insbesondere auf die B42 ?
2. Ist es grundsätzlich ausgeschlossen, eine parallel zur B42 laufende Bundesstraße auf dem Taunuskamm zu errichten, die eine Verbindung mit der Rheinbrücke eingehen kann und den Rheingau in Rheinnähe bzgl. der B42 signifikant vom Verkehr entlasten kann? “

Begründung:

Eine Rheinbrücke zwischen Bingen und Geisenheim wird die Verkehrsströme stark verändern. Ein Teil des linkrheinischen Verkehrs wird auf die rechte Rheinseite wechseln. Umgekehrt wird weniger Verkehr von der rechtsrheinischen Seite auf die linksrheinische wechseln. Bei Verkehrsproblemen rund um Mainz oder auf der Schiersteiner Brücke wird die geplante Rheinbrücke Ausweichroute und damit der Rheingau stark mit zusätzlichem Verkehr belastet. Es stellt sich die Frage, ob die bestehende Verkehrsinfrastruktur, namentlich die B42, dieser Mehrbelastung gewachsen ist.

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.