AfD-Antrag zum hessischen Lehrplan, Gender-Gaga stoppen !

 

Die AfD-Fraktion im Kreistag des Rheingau-Taunus hat bzgl. des hessischen Lehrplans folgenden Resolutionsantrag gestellt:

Der Kreistag möge beschließen:

1.)  Resolution zur Wahrung des Elternrechts gem. Art. 6 GG:

Der Rheingau-Taunus Kreis teilt die Kritik des Landeselternbeirates am kürzlich per Ministerentscheid der von CDU und Grünen geführten Koalition ohne Zustimmung des Landeselternbeirates erlassenen hessischen Lehrplan zur Sexualerziehung und bekennt sich zur Neutralitätspflicht und zum Indoktrinationsverbot des Staates. Das – laut Grundgesetz – natürliche Recht der Eltern, ihre Kinder gemäß ihren eigenen Wertvorstellungen zu erziehen, darf gerade im höchst sensiblen Bereich der Sexualität nicht durch verfassungsrechtlich unzulässige Lehrpläne unterlaufen werden.

Diese Resolution soll an die von der Reform betroffenen Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises und an das hessische Kultusministerium weitergeleitet werden.

2.) Recht zum Widerstand

Der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises ermutigt die Eltern des Rheingau Taunus Kreises  dies nicht willenlos hinzunehmen und, sofern keine andere Abhilfe möglich ist, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten.

Begründung:

In hessischen Schulen und Berufsschulen – damit also auch an den Schulen des Rheingau-Taunus-Kreises – soll es künftig gemäß des hessischen Lehrplanes fächerübergreifend um die „Vielfalt sexueller Orientierungen und Geschlechteridentitäten“ gehen.

 

Auch wenn dem Staat nach Art. 7 GG ein Erziehungsrecht gewährt wird, so wird dieses Recht immer durch die gebotene Zurückhaltung und das Indoktrinationsverbot beschränkt und begrenzt, die u.a. Art. 6 GG auferlegt und die in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes bzw. des Bundesverwaltungsgerichts explizit bestätigt und substantiiert ist.

(U.a. Bundesverwaltungsgericht vom 22.03.1979, Az.: BVerwG 7 C 8.73, Bundesverfassungsgericht vom 21.12.1977 Az: BVerfGE 47, 46 {82f})

Der vorgelegte hessische Lehrplan überschreitet ganz eindeutig diese Grenze.

Die fächerübergreifend, also ständig wiederkehrende Konfrontation der Schulkinder von der 1. Klasse an mit Sexualität ist ihnen in der Gruppe oft besonders unangenehm.  Die Schüler können sich in der Schule der Verletzung ihrer Schamgrenzen nicht entziehen. Auch werden nur die wenigsten überhaupt wagen zu gestehen, dass ihnen das Thema peinlich ist und ihre Schamgefühle eher verdrängen oder überspielen – zu groß ist die Angst, für „uncool“ gehalten zu werden. Die Kinder dauerhaft einer so zwiespältigen Situation auszusetzen, sie an die Verletzung ihrer Schamgrenzen zu gewöhnen, ist ein Skandal. Dies konterkariert alle Bemühungen zur Prävention von Missbrauch.

Unter anderem sollen die Kinder zu „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ erzogen werden, es sollen Inhalte vermittelt werden wie „kindliche Sexualität“, „alternative Partnerschaftsformen“, „Unterstützung für Schülerinnen und Schülern beim Coming Out“ etc.

Das Erziehungsrecht der Eltern wird im höchst sensiblen Bereich der Sexualität im neuen Lehrplan regelrecht mit Füßen getreten. Dies stellt eine Überschreitung des staatlich gewährten Erziehungsrecht gem. Art. 7 GG dar und verletzt das unter dem besonderen Schutz des Staates gestellte Recht der familiären Erziehung. Indem diese das ideale Umfeld der Heranwachsenden durch die Frühsexualisierung unterminiert, wird auf Dauer die staatliche Gemeinschaft zerstört. Denn diese beruht auf der besonderen Wertschätzung der Familie, die die „Keimzelle des Staates“ ist.

Seit Bekanntwerden dieses in aller Stille beschlossenen Plans haben sich u.a. auch viele Fachleute, wie zum Beispiel Prof. Dr. Karla Etschenberg sowie auch verschiedene  Verfassungsrechtler in der Öffentlichkeit kritisch geäußert und untermauern den drohenden Verfassungsbruch durch den vorgelegten hessischen Lehrplan.

 

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.