Stellungnahme der AfD-Fraktion Vorranggebiete Windenergie

Stellungnahme

zum Teilplan Erneuerbare Energien, zweite Offenlegung.

Regierungspräsidium Darmstadt
III 31.1
Wilhelminenstraße 1 – 3
64283 Darmstadt
per E-Mail:  [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Ausweisung von Vorranggebieten wird unter dem Aspekt der mannigfachen Mängel der Art der Energieerzeugung für den gesamten Rheingau-Taunus-Kreis als nicht sinvoll anerkannt. Ineffiziente Energieerzeugungsanlagen haben in der unvergleichlichen Kulturlandschaft des Rheingau-Taunus-Kreises, insbesondere im Rheingau und auf dem Taunuskamm nichts zu suchen.

Die Ausweisung von Vorranggebieten ermöglicht zwar eine interkommunale Abstimmung möglicher Standorte und die Bündelung von Anlagen auf vermeintlich geeigneten Standorten, jedoch wird den Kommunen damit suggeriert, auf welchen Flächen sie WEA erhalten wollen und auf welchen nicht. In Wirklichkeit geht es hier bei einem politischen Wechsel um die Ebnung eines Weges WEA auf kommunalen Flächen zu errichten und den §36 BauGB auszuhebeln, welches den Kommuen ermöglicht, Baugenehmigungen im Außenbereich wirksam und rechtsverbindlich zu untersagen.

Unter dem Aspekt des Flächenverbrauchs bzw. der Flächenzerstörung von Kultur- und Waldlandschaft im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis sowie unter dem Aspekt mangelnder Effizienz und Stabilität der Energieerzeugung sowie fehlender Speichermöglichkeiten empfiehlt die AfD-Fraktion des Rheingau-Taunus-Kreis auf die Genehmigung von WEA im gesamten Kreisgebiet vollständig zu verzichten.

Der Verzicht auf die weitere Neuerrichtung von WEA im Kreis würde konsequenterweise einen folgerichtigen Schritt zum vollständigen Erhalt der Wald- und Kulturlandschaft des Rheingau-Taunus-Kreises bedeuten, da dies gegenüber einer zwar angestrebten, aber dennoch im Großen und Ganzen ineffizienten Energieerzeugung das klar höherwertige Gut ist. Positive kommunale Entscheidungen zu WEA müssen daher immer gemeindeübergreifend und im gesamten Kontext der Naturzerstörung und der Ineffizienz der Energieerzeugungsart gesehen werden.

Bezüglich der ausgewiesenen WEA-Vorranggebiete – ohne Anerkennung eines Sinnes der Ausweisung solcher Gebiete-  gibt die AfD-Fraktion folgende Punkte  im Besonderen zu bedenken:

  1. Die AfD-Fraktion schlägt einen Mindestabstand vom 10-fachen der tatsächlichen Höhe der WEA vorgeschlagen. Zumindest ist in den jeweiligen immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren sicherzustellen, dass sowohl eine optisch bedrängende Wirkung als auch gesundheitliche Einschränkungen sowie mögliche Wirkungen durch Infraschall, der in Dänemark zu einem Baustopp geführt hat,  tatsächlich ausgeschlossen sind.
  2.  Die Erreichbarkeit der geplanten Standorte der WEA sind insbesondere auf dem Taunuskamm schwierig, da hier umfangreiche Waldgebiete für neue, im Wald befindliche Verkehrswege bzw. Wirtschaftswege, sogenannte Windenergiezufahrten erschlossen werden müssen. Denn die Erreichbarkeit für die WEA  für Wartungsarbeiten oder auch für die Feuerwehr muss  im Brandfall  gegeben sein. Die Genehmigung einzelner WEA in den Vorranggebieten muss also auch unter dem quantitativen und qualitativen Aspekt der Zerstörung von Wald und Kulturlandschaft gesehen werden.
  3.  Vor diesem Hintergrund sollte bei der Auswahl der Vorrangflächen für WEA der Flächenverbrauch an abgeholzter Waldfläche nicht nur für den Standort selbst, sondern insbesondere auch für Windenergiezufahrten (Wirtschaftswege) berücksichtigt werden. Daher sollte auf WEA in schwer zugänglichen Flächen verzichtet werden. Dies betrifft folgende Vorrangflächen: 2-425, 2-414k, 2-414,2-414, 2-414p, 2-401, 2-399, 2-439, 2-433, 2-377, 2-384, 2-384q, 2-385, 2-923.
  4.  Durch WEA erhöht sich die Gefahr eines Waldflächenbrandes in unzugänglicher Region, insbesondere auf dem Taunuskamm. Für den Fall, dass der Index der Waldbrandgefahrenindex (WBI), z.B.  in trockenen Sommern im Kreisgebiet auf 5 steigt, ist für die nicht oder nur schwer löschbaren möglichen Brände an einer WEA ein Katastrophenschutzkonzept für einen Waldflächenbrand in unzugänglicher Region vorzuhalten. Brände an schwer zugänglichen WEA durch Blitzeinschlag oder durch technischen Defekt stellen das Hauptrisiko dar. Bei einem WBI = 5 ist durch die Feuerwehren und Katastrophenschutzhelfer ein spezielles Monitoring erforderlich.

Im Übrigen macht die AfD-Fraktion folgende Einwände grundsätzlicher Art:

  1. Die Energieerzeugung durch Wind ist volatil und nicht planbar. Daher trägt Windkraft nicht zu einer Deckung des Bedarfs bei, wenn Strom gebraucht wird, aber kein Wind weht.
  2.  Die Energieerzeugung durch Wind ist hoch-korreliert, d.h. wenn im Rheingau-Taunus-Kreis Wind weht,  weht er meist auch im ganzen Land. Die Stromerzeugung hier im Kreis  ist daher überflüssig, so dass bei viel Wind noch mehr Windenergie produziert wird. Und sie wäre dringend nötig, wenn kein Wind im Kreis weht, weil dann auch im ganzen Land kein Wind weht und den Strombedarf nicht decken kann.
  3.  Die volatile und nicht planbare Erzeugung von Energie hat erhebliche negative Konsequenzen auf eine stabile Stromerzeugung. Die Gefahr eines „Black-Outs“ während einer „Dunkelflaute“ wächst, je mehr konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden.
  4.  Die AfD-Fraktion befürchtet, dass es im Januar 2018 oder im Winter 2018/2019 auch im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus erstmals zu einem Stromausfall durch einen Netzzusammenbruch aufgrund fehlender Erzeugung erneuerbarer Energien und landesweit geplanter Abschaltungen konventioneller Kraftwerke kommen wird.
  5. Die Volatilität hat auch zur Folge, dass der mit Subventionen überproduzierte Strom im Ausland verklappt werden muss. Der Börsenpreis fällt in Überangebotszeiten dramatisch. Teils werden sogar negative Preise bezahlt, d.h. für produzierten Strom muss noch Geld bezahlt werden, damit er abgenommen wird.
  6. Die AfD-Fraktion Rheingau-Taunus schätzt, dass derzeit mit einem Euro an EEG-Subvention durchschnittlich Strom mit einem Börsenwert von ca. 12 Cent produziert wird. Diese Quote wird sich durch den Bau weiterer WKA grundsätzlich noch weiter verschlechtern.
  7.  Die AfD-Fraktion sieht in der Errichtung der Anlagen keinen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz.
  8.  Die zum Bau und Betrieb erforderlichen, teils erheblichen Eingriffe und dauerhaften Waldumwandlungen (Rodungen), also die systematische Zerstörung der Kulturlandschaft mit hydrogeologischen Auswirkungen mit all ihren Folgen für die Tierwelt und das sensible Ökosystem rechtfertigt nicht den Nutzen von Windkraft auf unseren Flächen, insbesondere in unseren Wäldern. Dies gilt vorranging in den Vorrangflächen 2-384a (Hohe Kanzel), 2-384 (Platte), 2-385 (Kellerskopf), 2-433 (Hohe Wurzel), 2-439 und 2-414g (Hausen vor der Höhe), 2-414p und 2-414m (nördl. Hallgarter Zange), 2-414 und 2-414k (um Stephanshausen).
  9.  Durch Windkraftanlagen besonders gefährdet ist auch der Welterbestatus Oberes Mittelrheintal, dies gilt maßgeblich für die Vorrangfläche 2-425 (Lorch).
  10. Die negativen optischen Auswirkungen auf Denkmäler, beispielhaft Schloss Vollrads (Oestrich-Winkel)  und Kloster Eberbach (Kiedrich) erachtet die AfD-Fraktion als  Zerstörung unserer unvergleichlichen Kulturlandschaft des Rheingaus.
  11. Die von WKA–Anlagen ausgehenden Schallimmissionen, besonders im Frequenzbereich unter 28 Hz, führen, wissenschaftlich erwiesen, bei Teilen der Bevölkerung zu Gesundheitsschäden. Dies gilt beispielsweise für die Gebiete 2-433 (Hohe Wurzel) und 2-377 (Platte) aufgrund der Nähe zur größten Kreisstadt Taunusstein.
  12.  Die AfD-Fraktion weist auf die grundsätzliche Brandgefahr in Waldgebieten hin, dies gilt insbesondere in den Vorranggebieten 2-384a (Hohe Kanzel), 2-384 (Platte), 2-385 (Kellerskopf), 2-433 (Hohe Wurzel), 2-439 und 2-414g (Hausen vor der Höhe), 2-414p und 2-414m (nördl. Hallgarter Zange), 2-414 und 2-414k (um Stephanshausen) und 2-425 (Lorch).
  13. Die AfD-Fraktion sieht die gesamtwirtschaftlichen Kosten eines möglichen Rückbaus von Windkraftanlagen deutlich unterschätzt, insbesondere in den schwer zugänglichen Vorranggebieten 2-384a (Hohe Kanzel), 2-384 (Platte), 2-385 (Kellerskopf), 2-433 (Hohe Wurzel), 2-439 und 2-414g (Hausen vor der Höhe), 2-414p und 2-414m (nördl. Hallgarter Zange), 2-414 und 2-414k (um Stephanshausen) und 2-425 (Lorch) wird ein Rückbau teurer und wird nur mit deutlich mehr Aufwand möglich sein als standardmäßig angesetzt.
  14.  Die AfD-Fraktion unterstützt Kommunen im Kreis, die den Bau von Windrädern auf kommunalen Flächen aufgrund einer demokratischen Entscheidungsfindung ablehnen. Grundsätzlich sieht die AfD die Entscheidung über den Bau von WEA als überregionale Entscheidung, da Landschaftsschutz und Belange des Naturschutzes sich nicht um kommunale Grenzen scheren.
  15.  Die AfD–Fraktion kritisiert die durch das Regierungspräsidium unter Zeitdruck Ende Dezember 2016 erteilten Genehmigungen für den Bau von Windkraftanlagen im Rheingau-Taunus-Kreis. Die Höhe des Gewinns für den Investor durch die Höhe der EEG-Vergütung kann in einem Rechtsstaat nicht Grundlage dafür sein, dass Genehmigungen schneller oder langsamer erteilt werden.
  16.  Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass nur eine Abschaffung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch den Bund wieder zu einer sinnvollen ökologisch und marktwirtschaftlich orientierten Energiepolitik führen kann, weil damit das Setzen von falschen Anreizen beendet wird und damit die Menschen und Unternehmen von weiteren  massiven Strompreissteigerungen entlastet werden können. Die bisher aufgelaufenen EEG-Schulden in Höhe von 550 Mrd. werden auch bei sofortiger Abschaffung des EEG die Haushalte mindestens noch 20 Jahre belasten.

 

gez.  Klaus Gagel,

AfD-Fraktionsvorsitzender Rheingau-Taunus

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.