Kleine Anfrage – Abrechnungsabweichungen, Personalausstattung und Rückforderungen bei der Kita „Im Obergrund“

An den Magistrat der Stadt Taunusstein
über den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
65232 Taunusstein

Kleine Anfrage gemäß § 50 Abs. 2 HGO i. V. m. § 17 Geschäftsordnung
Betreff: Abrechnungsabweichungen, Personalausstattung und Rückforderungen bei der Kita „Im Obergrund“ (Träger: Europa-Schule Dr. Obermayr e.V.)

Begründung / Sachverhalt:
Gemäß einer aktuellen Verwaltungsmitteilung sowie Medienberichten kam es bei der Kindertagesstätte „Im Obergrund“ im Stadtteil Hahn (Träger: „Europa-Schule Dr. Obermayr e.V.“) über mehrere Jahre hinweg zu erheblichen Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten Personalausstattung und dem tatsächlich gegenüber der Stadt abgerechneten Personaleinsatz. Ein beauftragter Wirtschaftsprüfer stellte fest, dass Personal über den vertraglichen Mindestbedarf hinaus abgerechnet wurde, woraufhin die Stadt eine Rückforderung in niedriger siebenstelliger Höhe geltend macht.
Vor diesem Hintergrund richtet die AfD-Fraktion im Rahmen der Geschäftsordnung (§ 17 GeschO) nachstehende 3 präzise Fragen an den Magistrat:

1. Finanzvolumen, Zeitraum und rechtliche Absicherung:
Wie hoch ist der ermittelte Rückforderungsbetrag gegenüber dem Trägerverein genau, auf welche konkreten Abrechnungsjahre erstrecken sich die fehlerhaften Abrechnungen und wie stellt der Magistrat sicher, dass die Ansprüche nicht durch Verjährung oder fehlende Rückforderungsvorbehalte bei den vergangenen Jahresabrechnungen erlöschen?
2. Ursachen, Prüfmechanismen und Ausweitung der Aufklärung:
Aus welchen konkreten Gründen wurden die Abweichungen beim Personaleinsatz bei den jährlichen Prüfungen über mehrere Jahre hinweg nicht erkannt, und welche Konsequenzen zieht der Magistrat hieraus für das Controlling und die Prüfstandards bei allen weiteren freien und konfessionellen Kita-Trägerabrechnungen in Taunusstein?
3. Betreuungssituation vor Ort und weiteres juristisches Vorgehen:
Welche konkreten rechtlichen und gerichtlichen Schritte plant der Magistrat im Falle eines Scheiterns der außergerichtlichen Einigung (inklusive Zeitplan für eine parlamentarische Beschlussvorlage), und wie wird gewährleistet, dass der erfolgte Abbau der vier Vollzeitäquivalente (VZÄ) seit Ende vergangenen Jahres nicht zu einer Verschlechterung der Betreuungsqualität oder Ausfällen führt?

Für die AfD-Fraktion:
Mario Müller – Fraktionsvorsitzender
21.7.2026 Taunusstein