Flüchtlinge, Willkommenskultur: Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu TOP III.8 /Kreistagssitzung 11.07.2016

Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu TOP III.8 /Kreistagssitzung 11.07.2016
Der Kreistag möge beschließen:

I. Der Rheingau Taunus Kreis hält ein Leitbild zur „Willkommenskultur“ für überflüssig und lehnt die vorgelegte Beschlussvorlage ab.
II. Der Rheingau Taunus Kreis lehnt die Folgen der massenhaften Zuwanderung in das Kreisgebiet ab, die für die hier bereits lebenden Menschen eine zunehmende Verfremdung in der eigenen Heimat zur Folge bereits hat und –sollte der Zustrom anhalten- zunehmend haben wird.
III. Der Rheingau Taunus Kreis beschließt nachfolgendes „Leitbild zum Umgang mit Migranten“:

Der Rheingau-Taunus-Kreis erklärt sich zur Hilfe und Übernahme von Verantwortung für Migranten bereit, die als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge hierher gekommen sind und kommen werden.

Die Verpflichtung, Schutz und Hilfe zu gewähren, besteht, solange die Fluchtursachen in den Heimatländern der Betroffenen andauern. Nach Wegfall der Fluchtursachen wird der Rheingau-Taunus-Kreis den Betroffenen die ihm mögliche Unterstützung geben, in ihre Heimatländer zurückkehren zu können. Während ihres Aufenthalts im Gebiet des Kreises wird der Rheingau-Taunus-Kreis die ihm möglichen Anstrengungen unternehmen, sie zu qualifizieren, ihren nachhaltigen Beitrag zum politischen, wirtschaftlichen und sozialen Wiederaufbau ihres Heimatlandes zu leisten. Während ihres Aufenthalts im Kreisgebiet wird der Rheingau-Taunus-Kreis den Migranten auf ihren individuellen Lebenshintergrund zugeschnittene sinnvolle Betätigungsangebote machen.

Integration im Sinne einer Assimilierung ist nicht das vorrangige Ziel der Gewährung von Schutz und Sicherheit, die den Migranten garantiert wird. Dort aber, wo Integration im Interesse der Gesellschaft liegt, wird der Rheingau-Taunus-Kreis den ihm gesetzlich obliegenden Aufgaben unter Wahrung und Verdeutlichung des Grundsatzes „Fordern und Fördern“ uneingeschränkt gerecht werden.

Der Rheingau-Taunus-Kreis erkennt als seine vordringliche Aufgabe an, das friedliche Zusammenleben zwischen Migranten und Bürgern zu gewährleisten. Er bekennt sich zu einer vorbehaltlosen und offenen Informationspolitik, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Vertretung ihrer Interessen nicht zu gefährden.
Der Rheingau-Taunus-Kreis wird keine Maßnahmen ergreifen, die dem Wohle der Bürger und Bürgerinnen entgegenstehen.

Migranten, die nicht als politische Verfolgte oder nicht unmittelbar aus einem Kriegsgebiet hierher gekommen sind, genießen keinen Flüchtlingsschutz. Davon unbeschadet gilt für sie während ihres Aufenthalts in gleicher Weise der Grundsatz der Würde des Menschen. Der Rheingau-Taunus-Kreis wird aber im Rahmen der gesetzlichen Verfahren darauf hinwirken, daß Migranten aus sicheren Herkunftsländern oder ohne anerkannte Fluchtgründe oder sonst wie ohne Aufenthaltstitel unverzüglich zurückgeführt werden.“
Begründung:

Ein Leitbild zur Willkommenskultur ist überflüssig und zudem irreführend.

Es ist überflüssig, da die Gesetzeslage klar ist und bereits alles regelt, was zu regeln ist.

Es ist irreführend

1. im Sinn einer Suggestion, dass nicht bereits bestehende Gesetze und Durchführungsverordnungen den Umgang und die Aufnahme von Migranten ausreichend regeln.
2. im Sinn, dass ein „Leitbild einer Willkommenskultur“ als Einladung verstanden werden kann, dass es neben dem grundgesetzlichen verankerten Asylrecht weitere Möglichkeiten zur Erlangung von Aufenthaltstiteln oder gar zur Integration in unsere Gesellschaft geben kann.
3. im Sinn, daß Migranten Grundwerte, die wir achten, ebenfalls achten. Migranten importieren massenhaft Weltanschauungen, die mit unserem System der Freiheit und Offenheit und mit unseren Vorstellungen von Grundwerten grundsätzlich nicht kompatibel sind und diese daher auch nicht anerkennen wollen.

Klaus Gagel
Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.