Änderungsantrag I für BPT: Währung Goldmark soll Euro ersetzen

Die AfD , KV Rheingau Taunus hat folgenden Änderungsantrag für den Bundesparteitag am 30.04.2016/01.05.2016 in Stuttgart eingebracht:

2.6. Alternativ-Währung nach Euro-Austritt

Mit einem möglichen Austritt aus dem Euro möchte die AfD das globale Währungsexperiment, welches seit 1913 beginnend mit der Gründung der US-Fed installiert wurde, soweit es zumindest Deutschland betrifft, beenden. Die Einführung des Papierstandards und die völlige Abschaffung des Goldstandards durch die globale Nixon-Währungsreform vom 15.August 1970 hat in der Welt eine Verschuldungsorgie erzeugt, welche unbezahlbare Schulden und Null- oder sogar Negativzinsen der heute daran beteiligten Zentralbankmonopole zur Folge hat. Die Nixon-Entscheidung hat damit auch die Deutsche Mark ab August 1970 vom Gold entkoppelt, ohne dass dies in der Öffentlichkeit entsprechend wahrgenommen wurde. Die Verschuldung national und auch international ist damit währungsgeschichtlich in nie zuvor gekannte Dimensionen gestiegen. Das internationale Papierwährungssystem steht aufgrund dieser kollektiven Überschuldung von Staaten, Banken und privaten Teilnehmern kurz vor dem Kollaps. Deutschland muss sich, bevor dieser Kollaps einsetzt, zumindest mit einer Paralellwährung rechtzeitig sichern.

Die AfD schlägt daher die Einführung einer dezentralen goldgedeckten Paralellwährung vor, welche nach Euro-Austritt Hauptwährung wird. Ein möglicher Name für diese Währung könnte „Deutsche Goldmark“ sein. Die Paralellwährung soll als gesetzliches Zahlungsmittel verankert werden.

Besondere Eigenschaften der neugeschaffenen Währung sollen sein:

1.) Verankerung der Goldwährung als gesetzliches Zahlungsmittel
2.) Lagerung sämtlicher Goldreserven Deutschlands im Inland, angesiedelt bei der Bundesbank
3.) Goldeinlösepflicht des Emittenten auf Verlangen des Inhabers der Währung. Die Bundesbank wird beauftragt ein Regelwerk für die Golddeckung, Mindestreserve und Goldeinlösepflicht und weitere banktechnische Fragen zu erstellen, welches Emittenten der Paralellwährung verpflicht, einheitliche Mindeststandards zu erfüllen.
4.) Die Aufsicht über die Mindeststandards erhält die Bundesbank
5.) Emmissionsrecht der neuen Goldmark nicht nur für die Deutsche Bundesbank, sondern auch für Privatbanken nach festgelegten Standards der Deckung, der Mindestreserve und der Einlösepflicht
6.) Auch international können sich etwa andere Länder und Privatinstituitonen leicht an diese Währung anschliessen, sofern sie die einheitlichen Standards erfüllen. So könnte aus diesem Währungskern schliesslich eine europäische, wenn nicht wieder sogar globale neue goldgedeckte Währung entstehen.
7.) Vorbild für die internationalen goldgedeckten Währungen ist der vor 1914 geltende einheitliche internationale Goldstandard, dem u.a. die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Schweiz und Russland angehörten.
8.) Die jeweiligen Emittenten der Goldwährung können Ihre Zinspolitik frei wählen. Aufgrund der verschiedenen Anbieter entsteht daher ein Zinsmarkt für goldgedecktes Kapital, der aus dem freien Angebot und der freien Nachfrage entsteht. Die manipulative und monopolartige Nullzinspolitik der heutigen Zentralbanken wäre damit automatisch beendet. Die Golddeckung und –einlösepflicht stellt sicher, dass keine beliebige Mengenvemehrung der Basisgeldmenge stattfinden kann.
Wechselkursschwankungen zwischen verschiedenen Goldwährungen sind aufgrund der einheitlichen Golddeckung nur mehr im geringen Umfange möglich.

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.