AfD Fraktion RTK warnt bei anstehenden Wahlen im Kreistag vor Bruch geltender demokratischer Prinzipien

AfD Fraktion RTK warnt bei anstehenden Wahlen im Kreistag vor Bruch geltender demokratischer Prinzipien

Die AfD-Fraktion hat mit heutigem Schreiben an den Landrat auf die geltende Rechtslage hingewiesen, den es bei mittelbaren Wahlen zur Wahrung des „Spiegelbildlichkeitsprinzips“ zu respektieren gibt.

Nach geltender Rechtsprechung sind nämlich Listenverbindungen und gemeinsame Wahlvorschläge in diesem Sinne rechtswidrig, wenn es keine verfestigte Form der politischen Zusammenarbeit gibt.

Vor kurzem haben CDU und SPD berichtet, „nur für die konstituierende Sitzung“ des Kreistags am 03.05.2016 für einige der anstehenden Wahlen Listenverbindungen zu bilden, für die es aber keine verfestigte weitere politische Zusammenarbeit oder gar eine Koalitionsvereinbarung gibt.

Ist der Grund also kein verfestigter politischer, sondern geht es -wie hier im Kreistag- also allein um die zusätzliche Gewinnung von Sitzen in Ausschüssen und Gremien, so ist die Vorgehensweise von CDU und SPD eine Verletzung des grundsätzlich in der Rechtsprechung verankerten Spiegelbildlichkeitsprinzips, den CSU und SPD hierin genau verletzen wollen.

(zum Nachlesen: Es gibt dazu mehrere Grundsatzurteile, u.a. BVerwG vom 10.12.203, Az. 8 C 18.03, Hessischer VGH, Urteil vom 06.05.2008, Az. 8 UE 746/07)

Die AfD warnt die Altparteien ausdrücklich vor diesem Rechtsbruch auf Kreisebene und bittet darum, daß sich die „demokratischen Parteien“ – so wie sie sich selbst nennen- auch demokratisch verhalten.

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.