Resolution Migrationswende (Drucksache 20/14698)

Der Kreistag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich den Entschließungsantrag Drucksache 20/14698 des deutschen Bundestages umzusetzen und bittet den Kreisausschuss um Weiterleitung dieser Resolution an die Bundesregierung, den Bundestag, die hessische Landesregierung und den hessischen Landtag.

Die Forderungen an die Bundesregierung sind:

  1. Dauerhafte Grenzkontrollen: Die deutschen Staatsgrenzen zu allen Nachbarstaaten müssen dauerhaft kontrolliert werden.
  2. Zurückweisung ausnahmslos aller Versuche illegaler Einreise: Es gilt ein faktisches Einreiseverbot für Personen, die keine gültigen Einreisedokumente besitzen und die nicht unter die europäische Freizügigkeit fallen. Diese werden konsequent an der Grenze zurückgewiesen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ein Schutzgesuch äußern oder nicht. In unseren europäischen Nachbarstaaten sind sie bereits sicher vor Verfolgung, einer Einreise nach Deutschland bedarf es somit nicht.
  1. Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, dürfen nicht mehr auf freiem Fuß sein. Sie müssen unmittelbar in Haft genommen werden. Die Anzahl an entsprechenden Haftplätzen in den Ländern muss dafür signifikant erhöht werden. Der Bund wird die Länder dabei unterstützen und schnellstmöglich alle verfügbaren Liegenschaften, darunter leerstehende Kasernen und Containerbauten, zur Verfügung stellen. Die Zahl der Abschiebungen muss deutlich erhöht werden. Abschiebungen müssen täglich stattfinden. Abschiebungen auch nach Afghanistan und Syrien werden regelmäßig durchgeführt.
  1. Mehr Unterstützung für die Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht: Der Bund soll die Länder auch weiterhin beim Vollzug der Ausreisepflicht – etwa durch Beschaffung von Reisepapieren und der Umsetzung von Rückführungen – unterstützen. Diese Unterstützung muss weiter ausgebaut werden. Überdies werden Bundesausreisezentren geschaffen, um Rückführungen zu erleichtern. Die Bundespolizei muss die Befugnis erhalten, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen zu können.
  1. Verschärfung des Aufenthaltsrechts für Straftäter und Gefährder: Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sollen in einem zeitlich unbefristeten Ausreisearrest bleiben, bis sie freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren oder die Abschiebung vollzogen werden kann. Aus diesem Arrest ist die freiwillige Ausreise ins Herkunftsland jederzeit möglich. Nicht mehr möglich darf hingegen eine Rückkehr nach Deutschland sein.

Begründung: Die Politik der forcierten Migration nach Deutschland gefährdet den Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland und der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Sie ist mit der Sicherheit der Bürger und ihrem Wohlergehen unvereinbar. Die forcierte Migration ist wesentlicher Bestandsteil der Politik, die Deutschland in die Armut führt. Das gilt insbesondere für die Bürger des Kreises und den Kreis und die Städte des Kreises selbst.

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