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„Soziale Einrichtungen“ – Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern
Teilergebnishaushalt „Soziale Einrichtungen“ – Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Ausgaben im Produkt 053151200 „Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern“ vollständig zu streichen.
Begründung:
Der überwiegende Teil der Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, befinden sich entgegen den Regelungen im Grundgesetz in Deutschland, sind somit illegal zugewandert und ausreisepflichtig. Eine fortlaufende Zahlung finanzieller Mittel in diesem Bereich schafft nur weitere Anreize, grundgesetzwidrig nach Deutschland zu reisen.
Um diesen Anreiz abzuschaffen, müssen hier sämtliche Zahlungen unverzüglich eingestellt werden.
Frank Grobe, Fraktionsvorsitzender