Vollverschleierungsverbot, Antrag der AfD-Fraktion zu römisch III. /Kreistagssitzung 04.10.2016

Antrag der AfD-Fraktion zu römisch III. /Kreistagssitzung 04.10.2016
Der Kreistag möge beschließen:

Der Landrat wird angewiesen zu prüfen, inwieweit im Gebiet des Rheingau-Taunus-Kreises aufgrund der unten angefügten 8 Kernaussagen zur Begründung ein Vollverschleierungsverbot auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Raum verhängt werden kann.

Das Vollverschleierungsverbot soll sich beziehen auf das Tragen von Burkas und Niqabs, bei denen das Gesicht nicht zu sehen ist.

Begründung:

I. Das Gewand spricht für eine tiefe Diskriminierung der Frau.
II. Es ist ein Ausdruck tiefer Ungleichheit. Das Gewand verletzt unser freiheitlich-kulturelles Bild von Menschenwürde und Gleichheitsgrundsatz, welche sich im Grundgesetz wiederfinden.
III. Eine Vollverschleierung hat nichts mit Religion zu tun. Der Träger einer Vollverschleierung im öffentlichen Raum kann sich nicht auf die Religionsfreiheit berufen, denn die Ausübung von Religion ist im privaten Bereich und den dafür vorgesehenen religiösen Einrichtungen unbehindert möglich.
IV. Das Tragen einer Vollverschleierung ist ein Zeichen der Unterwerfung. In Europa haben die Frauen viele Jahrzehnte für ihre Gleichberechtigung gekämpft.
V. Das Tragen von Burkas und Niqabs widerspricht unserer freien, offenen Kultur in Deutschland. Das Tragen verstößt außerdem gegen die Gleichstellungsprinzipien zwischen Mann und Frau. Eine offene Erniedrigung der Frau gegenüber dem Mann durch Kleiderzwang stellt eine klare Verletzung des Gleichheitsgrundsartzes und der Gleichstellung dar.
VI. Zudem besteht in Deutschland ein politischer Konsens darin, dass die zu uns kommenden Kulturen sich unseren freiheitlichen Gesetzen unterwerfen müssen und sich unseren Usancen im täglichen Umgang anpassen sollen, welche typischerweise und durch das letzte Jahrhundert geprägt sind durch einen offenen, und zunehmend gleichberechtigten Umgang der Geschlechter.
VII. Eine weitere Duldung von Burkas und Niqabs gefährdet die Errungenschaft der Gleichstellung des 20. und 21. Jahrhunderts, wirft uns ins Mittelalter zurück und bürdet uns Usancen einer Fremdkultur auf, die wir ablehnen.
VIII. Außerdem verhindern Ganzkörperschleier die Identifizierung ihrer Träger und stellen somit ein Sicherheits- und Identifikationsrisiko dar. Man denke beispielsweise nur an die zahlreichen Blitzautomaten im Rheingau-Taunus Kreis, deren bußgeldmäßige Weiterverfolgung bei Ordnungswidrigkeiten in weitem Maße davon abhängt, ob ein Gesicht beim Autofahren erkennbar ist. Ebenso ist beispielsweise das Tragen von nicht erkennbaren Sprengstoffgürteln denkbar.
Die jüngst im Schweizer Tessin und in den Niederlanden tatsächlich verhängten Verbote sprechen für eine wohlwollende Prüfung im Sinne unseres Gemeinwohls.

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.