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Zukünftiger MdL Gagel: Widerspruch gegen berechnete Sitzverteilung im Hessischen Landtag
Der zukünftige Landtagsabgeordnete Klaus Gagel hat Widerspruch gegen die berechnete Sitzverteilung des zukünftigen Hessischen Landtages eingelegt (offzielle Berechnung der Sitzverteilung durch den Landeswahlleiter) .
In der Begründung heißt es:
“ Denn nach dem Hare-Niemeyer Verfahren ergibt sich, daß es grundsätzliche zwei mathematisch richtige mögliche Sitzverteilungen im zukünftigen Hessischen Landtag geben kann, nämlich bei genau 137 Sitzen und genau bei 138 Sitzen – mit jeweils 40 Sitzen für die CDU.
Im Landeswahlgesetz ist nicht vorgesehen, daß die Berechnung der Ausgleichsmandate sich an eine Vorschrift bindet, wonach es eine „Erstmals“-Regelung bei der Erhöhung der Ausgleichsmandate gibt. Hier findet sich weder im §10 LWG noch an irgendeiner anderen Stelle eine Regelung.
Vielmehr ist im Landeswahlgesetz festgelegt, daß die Sitzanzahl so lange zu erhöhen ist, bis die zu bestehende Proportion erreicht ist. “
Daraus ergäbe sich die folgende neue Sitzverteilung mit einem 20.Mandat für die AfD-Fraktion:
Gesamtstimmenzahl: 2.693.838, Sitzzahl: 138
Stimmen- anteil (%) |
Sitze (anteilig) |
Sitze (Ganzzahl) |
Sitze (zugeteilt) |
|
CDU | 28,8403 | 39,7996 | 39 | 40 |
Grüne | 21,1760 | 29,2228 | 29 | 29 |
SPD | 21,1784 | 29,2262 | 29 | 29 |
Linke | 6,7314 | 9,2893 | 9 | 9 |
FDP | 8,0163 | 11,0625 | 11 | 11 |
AfD | 14,0577 | 19,3996 | 19 | 20 |