Zur Einstufung der AfD als sog. „Verdachtsfall“ durch den Bundesverfassungsschutz

Pressemeldung des Landesverbandes der hessischen AfD

Zur Einstufung der AfD als sog. „Verdachtsfall“ durch den Bundesverfassungsschutz

Frankfurt, 03.03.2021

Laut Presseberichten soll das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD zum Verdachtsfall erklärt haben. Uns als Partei liegt bislang keine offizielle Erklärung des Bundesamtes vor, die das bestätigt. Dazu Klaus Herrmann, Landessprecher der AfD Hessen: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine Stillhaltezusage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegeben. Sollten nun vertrauliche Informationen aus dem Inlandsgeheimdienst durchgestochen worden sein, lässt das auch Rückschlüsse auf die inhaltliche Arbeit zu.

Mittlerweile bin ich nicht mehr nur über die Arbeits- und Verfahrensweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz verwundert, sondern schlicht fassungslos. Hier wird einmal mehr deutlich, mit welchen verwerflichen Handlungsweisen diese Behörde mittlerweile bereit ist, eine den Regierungsparteien unangenehme Oppositionspartei zu schaden. Das hat mit einem neutralen behördlichen Handeln nicht mehr viel zu tun. Von Recht und Gesetz möchte ich hier gar nicht erst sprechen.

Diese Behörde scheint zu einem politischen Handlanger von Regierungsinteressen verkommen zu sein. Dem gilt es jetzt mit allen rechtstaatlichen Mitteln entgegenzutreten.

Kurz vor wichtigen Wahlen solche Informationen zu platzieren, zeigt, dass man die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag stigmatisieren, ausgrenzen und unwählbar machen will.

In diesem Zusammenhang muss zukünftig auch über die Besetzung der Behördenspitze nachgedacht werden. Das Parteibuch darf jedenfalls nicht mehr die Qualifikation für solche Ämter sein.“

V.i.S.d.P.: Klaus Herrmann, Landessprecher AfD Hessen Ursulum 7; 35396 Gießen

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.