Citybahn und Ultranet: Kreistag vom 28.08.2018

Die AfD-Fraktion hat am 28.08.2018 in der Sitzung des Kreistages in Taunusstein-Hahn klar Stellung bezogen.

Keinen Beitritt zur Citybahn GbmH,

Rede des Fraktionsmitglieds Christian Kessner:

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,

meine Damen und Herren,

man kann sich eigentlich nur noch wundern, mit welcher Intensität die Verwaltung und eine besonders große GroKo aus CDU, SPD, Grünen und Linken das Projekt „Schmalspurbahn“ oder CityBahn mit Eifer vorantreibt (Haushaltsansatz 2018: 1,25 Millionen Euro).

Anscheinend lassen die geringen Haushaltsüberschüsse bedingt durch hohe Steuereinnahmen und eine Nullzinspolitik bei den Verantwortlichen jedwede Vorsicht vergessen.

Die Übernahmezusage der Hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank – oder in Zukunft einfach „Bad-Bank“ genannt – bezüglich der Kassenkredite im dreistelligen Millionenbereich und die vage Zusage der ein oder anderen Förderung tun Ihr Übriges. Zur Not versucht man das Defizit über die Beteiligung des RMV auf ganz Hessen zu „sozialisieren“.

Aber betrachten wir doch ein paar Fakten zu dem Projekt:

  1. Bürgerentscheid in Wiesbaden:

Der Bürgerentscheid dürfte für die CityBahn-Verantwortlichen nicht mehr zu verhindern sein. Deshalb will man nun vorab möglichst viele Fakten schaffen, um einen späteren Ausstieg aus dem Projekt so teurer wie irgend möglich und so unwahrscheinlich wie möglich zu machen. Normalerweise wartet man den Ausgang eines solchen Votums zunächst ab (Stichwort: Achtung vor dem Souverän)

  1. Spurweiteninkompatibilität:

Alle bisher erfolgreichen CityBahnprojekte wie z.B. in Chemnitz, Kassel oder auch Karlsruhe basieren auf dem Konzept der durchgehend verwandten Normalspur 1435mm und einem mehrsystemfähigen Triebwagen, welcher unter Gleich- und Wechselstrom ohne Triebfahrzeugwechsel verkehren kann.

Auf diesem Konzept basiert übrigens auch die Regionaltangente West (Verknüpfung S und Straßenbahn in Frankfurt).

Hier versucht man das Gegenteil, indem der inkompatible Inselbetrieb des 1000 mm Mainzer Straßenbahnnetzes auf Wiesbaden und den Rheingau-Taunus Kreis weiter ausdehnt wird.

Wir wünschen den Verantwortlichen bei einer möglichen Netzerweiterung – sollte sie denn je kommen – durch Umspurung von weiteren DB Strecken (Normalspur: 1435 mm) viel Spaß. Ihr Konzept ist somit vergleichbar mit dem der Bürger von Schilda, was die Zukunfts- und Erweiterungsfähigkeit betrifft.

Der Pendler, welcher weiter nach Frankfurt fährt, muss trotzdem umsteigen und einen unfreiwilligen Umweg über die Wiesbadener Innenstadt nehmen.

  1. Kostenberechnung

Bahnhof Bad Schwalbach – Kreisgrenze (Eiserne Hand) / Wiesbaden Stadtgrenze (9,6 km) Kostenansatz 49 Mio. Euro vs.Wiesbaden Stadtgrenze – Wiesbaden Hochschule (9,9 km) Kostenansatz 73 Mio. Euro

Beim Vergleich dieser beiden Streckenabschnitte miteinander ist die AfD-Fraktion überzeugt, dass der Ansatz Bahnhof Bad Schwalbach – Kreisgrenze (Eiserne Hand) / Wiesbaden Stadtgrenze (9,6 km) mit einem Kostenansatz von 49 Millionen Euro als für zu niedrig angesetzt ist. Es scheint sich hier um einen künstlich angesetzten Preis – einen politischen Preis – zu handeln. Es geht darum den Rheingau-Taunus-Kreis „mit ins Boot“ zu bekommen.

Fazit der AfD-Fraktion:

  • Bei einem Ausstieg des Rheingau-Taunus-Kreises ist das gesamte Fehlkonstrukt CityBahn gestorben. Aus diesem Grund wird alles versucht, um den Rheingau-Taunus-Kreis bei der Stange zu halten.
  • Die CityBahn in ihrer jetzigen Form ist systeminkompatibel. Alternativ wäre eine direkte S-Bahn Verbindung Wiesbaden-Bad Schwalbach zu favorisieren. Etwas, was wir bereits einmal beantragt hatten. Diese ermöglicht eine direkte Fahrt ohne Umstieg der Pendler von Taunusstein/Bad Schwalbach z. B. nach Frankfurt.
  • Das Defizit wird letztlich über den RMV „sozialisiert“. Leidtragende sind alle Hessen. Denn diese müssen das zahlen.

Die AfD Fraktion wird aus diesen Gründen den Beitritt der Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) zur CityBahn GmbH nicht zustimmen.

Presseartikel Wiesbadener Kurie vom 30.08.2018:

Ultranet ist nicht notwendig: Die geplante Trasse, die den Kreis im Bereich Hünstetten, Idstein und Niedernhausen ist nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht notwendig.

Rede des Fraktionsvorsitzenden Klaus Gagel:

Sehr geehrter Herr KTV, sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme zur Bundesfachplanung UltraNet unterstützen wir teilweise. Daher beantragen wir getrennte Abstimmung der 4 Stellungnahmepunkte des  Beschlussvorschlags bzw. der 6 Punkte der EUKA-Ausschussempfehlung.

Im Einzelnen: Die Verwaltung sieht also keine Notwendigkeit der Trasse. Hier muss  dem Landrat und der Verwaltung absolut beigepflichtet werden. Es gibt tatsächlich keine Notwendigkeit dieser Trasse. Denn die Probleme der Umsetzung dieser Trasse mit den verschiedenen Betriebsmodi, der damit verbundenden Naturzerstörung, Abholzung von Wäldern wegen höherer oder geänderter Masten oder der Option Erdverkabelung, hätten wir nicht, wenn es die Energiewende nicht gäbe.

Die Energiewende ist eine der größten politischen Fehlentscheidungen der CDU um Frau Merkel, da sie sich zu Zeiten des Fukushima-Unglücks grünem Populismus gebeugt hatte. Kein anderes Land dieser Welt hat so eine tiefgreifende wie unsinnige, die Energieversorgung eines ganzen Landes betreffende Fehlentscheidung  getroffen. Nur Deutschland mit Frau Merkel und der damals regierenden Schwarz-gelbe-Koalition unter grün-rotem Populismusdruck.

Und heute stehen wir an einem künstlich geschaffenen Teilproblem, dem Netzausbau, in diesem Falle Ultranet mit all´ den technischen und rechtlichen Problemen. Und allem voran soll wieder einmal Lebensqualität zu Gunsten des höheren moralischen Zieles geopfert werden. Das moralische Ziel der Energiewende, mit dem wir angeblich unser Klima schützen können, aber ringsherum ganze Landschaften kaputt machen und Anwohner in ihrer Lebensqualität einschränken.

Denn mit dem Ausbau von Ultranet wären erneut massive Eingriffe in das Landschaftsbild durch den Bau tragfähigerer und ggf. höherer Masten notwendig. Darüber hinaus haben wir die Problematik der Lärmbelästigung von Anwohnern. Wir hätten bei einer Erdverkabelung ebenso einen massiven Eingriff in das Landschaftsbild zu befürchten, denn entlang einer Trasse einer möglichen Erdverkabelung muss eine 50m breite Schneise gerodet werden und dauerhaft muss eine 30m breite Schneise frei bleiben. Alle 800 Meter hätten wir sogenannte Muffenhäuser, die selbst wieder vor der Bevölkerung großzügig abgeschirmt werden müssten, denn auch von einer erdverlegten HGÜ gehen Gefahren aus.

Mi einer Erdverkabelung hätten wir auch massive Folgeprobleme:

  1. Die Wärmeentwicklung im Boden führt zu Verlusten in der Übertragungskapazität
  2. Die eben angesprochene Schneise muss dauerhaft wurzelfrei gehalten werden.
  3. Die Kosten für den Bau sind 6-mal teurer als der Bau einer konventionellen Trasse.

Und wer zahlt das alles? Natürlich der sowieso schon durch Steuern und Abgaben belastete Bürger. Auch hier muss er wieder für den grünen Merkel-Unsinn der Energiewende bluten.

Ultranet soll Strom von Nord nach Süd oder ggf. mit der Umschaltoption von Süd nach Nord transportieren können. Aber warum müssen wir überhaupt Strom so aufwendig transportieren. Wir sind gezwungen den Strom  aus dem windreicheren Norden in den stromhungrigen Süden zu holen, da man im Süden moderne Gaskraftwerke und Atomkraftwerke abschalten will bzw. schon abgeschaltet hat.

Was würde man mit Ultranet erreichen ? Die Leitung hätte eine Kapazität von 2000 Megawatt. Wenn Sie Kraftwerkstrom übertragen wollen, kriegen Sie diese Kapazität. Wollen Sie aber hochvolatilen Windstrom und oder Photovoltaik-Strom übertragen, erreichen Sie im Durchschnitt nur 20 bzw. 10% dieser Kapazität. D.h. Ultranet kann im besten Fall 3,5 TWh/a transportieren. Lächerlich, wenn man bedenkt, daß ein einziges Atomkraftwerk im Süden mit einer Leistung von ca. 11 TWh/a die dreifache Leistung an Ort und Stelle produzieren könnte.

Alle Länder der Welt ausser Deutschland haben keine Energiewende eingeläutet. Sie produzieren Strom dort, wo er gebraucht wird. Nur wir produzieren wetterabhängig und damit hochvolatil irgendwo Strom, wo wir ihn aufwändig und unter immensen Kosten erst woanders hintransportieren müssen, damit er dann verbraucht werden kann. Und die Familien, die sozial Schwachen, die Industrie muss dieses sehr teuer bezahlen, unsere Strompreise sind heute schon 50% höher als im EU-Durchschnitt. Welch ein Irrsinn!

Und noch ein Wort zum Thema Versorgungssicherheit. Netzbetreiber wie TenneT müssen jedes Jahr Milliardenbeträge aufwenden, um im Netz Angebot und Nachfrage möglichst genau auszugleichen. Am SuperGAU eines BlackOuts  im Fall einer Dunkelflaute sind wir am 24.01.2017 knapp vorbei geschrammt. Jetzt erfahren wir, daß Ultranet selbst zusätzlich auch ein weiteres zusätzliches Risiko bzgl. der Versorgungssicherheit darstellt.

Und daher sagen wir: Ultranet ist nicht notwendig, teurer Strom ist nicht notwendig, Landschaftszerstörung ist nicht notwendig, die ganze sogenannte Energiewende ist nicht notwendig.

Zurück also zur vorliegenden Beschlussvorlage:

zu Punkt 1) sind wir also völlig einverstanden.

Zu Punkt 2) muss angemerkt werden, daß die Verlagerung auf die linkrheinische Seite das Problem ja grundsätzlich nicht löst. Sie kann höchstens spezielle Probleme in Verbindung mit der bestehenden Trasse und der geplanten zusätzlichen Stromübertragung derart lösen, daß es sich bei der linksrheinischen Variante um einen kompletten Neubau handelt. Der Eindruck, daß hier nach dem Sankt-Florians-Prinzip gearbeitet wird, lässt sich dennoch nicht ganz abstreifen.

Zu Punkt 3) muss angemerkt werden, daß ein Erdkabel entlang der A3 zahlreiche weiteren Probleme wie Fehleranfälligkeit, geringere Kapazität, eine 40-50m breite gerodete Schneise im Wald und Gefährdung von Menschen in der Nähe der absolut abzuschirmenden Muffenhäuser bedeuten würde. Darüber hinaus ist das Erdkabel 4 bis 8mal so teuer wie eine Freileitung. Daher lehnen wir diesen Punkt ab.

Zu Punkt 4) Sollte Ultranet realisiert werden, so machen die kleinräumigen Trassenalternativen durchaus Sinn. In diesem Punkt also Zustimmung von unserer Seite.

 Zum Punkt 5) der im EUKA um den Punkt des FDP-Antrages III.17 ergänzt wurde stimmen wir nicht zu, da der Rheingau-Taunus-Kreis unter Punkt 1) ja Stellung dahingehend bezieht, Ultranet ist nicht notwendig. Wenn Ultranet nicht notwendig ist, ist auch eine Änderung des Bundesnetzplans zur Umsetzung von Ultranet nicht nötig, insofern sehen wir hier einen Widerspruch zu Punkt 1) und daher lehnen wir diesen Punkt ab.

Zum Punkt 6) der im EUKA um den Punkt des eben erwähnten FDP-Antrages erweiterten Stellungnahme sehen wir als überflüssig an, da er durch Punkt 4) bereits mitabgedeckt ist. 

Veröffentlicht in Kreisverband Rheingau Taunus.